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Arbeitsgemeinschaft COPRIS

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Einleitung

Einrichtungen der Straßenausstattung wie z. B. Betonschutzwände oder Lärmschutzwände wirken für Tiere, die in den Straßenraum zwischen diese Elemente geraten sind, als Fallen, und dies häufig mit tödlicher Wirkung. Neben der damit häufig verbundenen, erheblichen Gefährdung der Verkehrsteilnehmer wird das Ausmaß der Trennwirkung von Straßen auf Lebensräume von Tieren und die Mortalitätsrate dadurch gesteigert. Häufig handelt es sich dabei um Tiere aus den Gruppen der besonders geschützten Arten. Auch bei anderen Bauwerken bzw. Objekten der Straßenausstattung wird Fallenwirkung beobachtet. Fledermäuse fliegen z.B. in Hohlräume von Kastenbrücken ein und finden nicht wieder heraus bzw. vermögen nicht, an den glatten Betonwänden emporzuklettern. In Straßenwasserabläufe, Rohrsysteme oder Ölabscheiderbecken geratene Tiere (Kleintiere bis mittlere Säuger) kommen aufgrund der Bauweise nicht wieder heraus und verenden darin.

Dem entgegen steht die Gesetzgebung des Naturschutzrechtes. Entsprechend § 2 Abs.9 BNatSchG sind die wild lebenden Tiere und Pflanzen und ihre Lebensgemeinschaften als Teil des Naturhaushaltes in ihrer natürlichen und historisch gewachsenen Artenvielfalt zu schützen. Ihre Biotope und sonstigen Lebensbedingungen sind zu schützen, zu pflegen, zu entwickeln und wiederherzustellen. § 4 verpflichtet dazu, nicht mehr als nach den Umständen unvermeidbar zu beeinträchtigen und nach § 42 BNatSchG ist es verboten, wild lebende Tiere der besonders geschützten Arten zu fangen, zu verletzen oder zu töten.

Die Fallenwirkung mancher Objekte der Straßenausstattung führt zu einem ungewollten Fangen und Töten von Tieren und kann dennoch in ihrem Ausmaß erheblich sein. Was führt ein Tier in eine Fallensituation? Es handelt sich z. T. um Reize, die Tiere direkt anlocken.

- optische (z. B. attrahierende Farben oder Licht)
- thermische (z. B. aufgeheizte Straßenbeläge)
- akustische (z. B. das Summen von Generatoren)
- olfaktorische (z. B. der Geruch von Wasser oder anderen, bereits verunfallten Tieren)
- taktile (z. B. Vibrationen)

Andere Tierarten gelangen im Rahmen von unterschiedlich motivierten Wanderungsbewegungen mehr oder minder zufällig in Fallensituationen an infrastrukturellen Bauwerken. So fallen Amphibien und andere Kleintiere oft in Einlaufschächte, Igel fallen in Sandfänge usf.

In vielen Fällen werden Bauwerke auch gezielt aufgesucht, weil hier geeignete Unterschlupfmöglichkeiten vermutet werden.

Seltener werden Tiere aktiv gefangen, so z. B. an und in Belüftungsanlagen.  Einige Individuen können im allgemeinen diesen Situationen entkommen. Die anderen kommen auf unterschiedliche Art und Weise zu Tode:


- Ertrinken oder Vertrocknen in Einlaufschächten und Rückhaltebecken
- Verdursten und Verhungern in Hohlräumen
- Verglimmen in Beleuchtungskörpern oder an Generatoren
- Überfahren durch technische Fallensituationen
- Prädation in ausweglosen Situationen durch andere Arten


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06-11-15